Dieser Text dient der Information interessierter Parteien über die Ausgestaltung des tatsächlich im einzelnen abzuschliessenden Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Bei der Buchung eines Abonnements durch einen registrierten Nutzer wird ein konkreter Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen. Dieser konkrete Vertrag entspricht inhaltlich dem nachfolgenden Text, wird jedoch um die Vertragspartner ergänzt und von den Vertragsparteien unterschrieben.

Auftragsverarbeitungsvertrag

1. Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen

VERANTWORTLICHER

als Auftraggeber und Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, nachfolgend als Verantwortlicher bezeichnet und

Inh. Dipl.-Inform. (FH) Karsten Schulz

Bovermannstraße. 24

44141 Dortmund

als Auftragnehmer und Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO, nachfolgend als Auftragsverarbeiter bezeichnet.

2. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung

2.1 Es wird eine Software as a Service (SaaS) zur Verfügung gestellt, die die Funktionen eines Hinweisgeber-Meldeportals implementiert. Die Details der Verarbeitung sind aus den Leistungsbeschreibungen des zu diesem Auftragsverarbeitungsvertrags mit abgeschlossenen Abonnements ersichtlich.

2.2 Die Dauer des AVV ist identisch mit der Dauer des vom Verantwortlichen gebuchten Abonnements. Mit Ende des Abonnements endet auch dieser AVV. Wird das Abonnement verlängert, verlängert sich der AVV entsprechend.

2.3 Art und Zweck der Verarbeitung sind das Hosting eines Hinweisgeber-Meldeportals inklusive der Kommunikationsprozesse, der Speicherung anfallender Daten und der Dokumentation der Kommunikation mit den Hinweisgebern sowie die für die Systemverwaltung erforderliche Benutzerverwaltung.

3. Art der personenbezogenen Daten und der Kategorien der betroffenen Personen

3.1 Es werden folgende Datenkategorien verarbeitet: Nutzerkonten mit Nutzernamen, Passwort, Kontaktdaten, Rechnungsanschriften, Anmelde- und Nutzungsinformationen der Nutzer, Meldungen von hinweisgebenden Personen.

3.2 Es werden die Daten folgender Personenkategorien verarbeitet: Kunden, Nutzer des Hinweisgeber-Meldeportals (Meldungsempfänger, Meldungsbearbeiter), hinweisgebende Personen

4. Pflichten des Auftragsverarbeiters

4.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur nach diesem Vertrag und ausschließlich auf dokumentierte Weisungen des Verantwortlichen, sofern er nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z. B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).

4.2 Der Auftragsverarbeiter verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke. Kopien oder Duplikate der personenbezogenen Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.

4.3 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten sowie bei erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzungen soweit möglich in angemessenem Umfang (Art. 28 Abs. 3 lit. e und f DSGVO).

4.4 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen, falls er der Ansicht ist, dass eine Weisung des Verantwortlichen gegen Datenschutzbestimmungen verstößt. Bis zur Klärung der Sachlage kann der Auftragsverarbeiter die Ausführung der Weisung aussetzen.

4.5 Der Auftragsverarbeiter gewährleistet die Einhaltung von Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Sämtliche Mitarbeitende, die mit dieser Verarbeitung betraut werden, sind hinsichtlich des Datenschutzes sensibilisiert und arbeiten nur nach Weisung.

4.6 Der Auftragsverarbeiter stellt die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Verarbeitung in Anlage 1 dar.

4.7 Der Auftragsverarbeiter stellt die Unterauftragnehmer dieser Verarbeitung in Anlage 2 dar. Diese gelten als vom Verantwortlichen genehmigt. Alle Unterauftragnehmer haben ihren Sitz innerhalb der EU / des EWR. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland findet nicht statt. Eine Änderung der Unterauftragnehmer wird dem Verantwortlichen 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Verantwortliche nicht, gelten die neuen Unterauftragnehmer als genehmigt.

4.8 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenanfragen. Er ist verpflichtet, alle solche Anfragen von Betroffenen, sofern sie erkennbar ausschließlich an ihn gerichtet sind, unverzüglich an den Verantwortlichen weiterzuleiten.

4.9 Der Auftragsverarbeiter hält die Vorschriften aus den Artikeln 32 bis 36 DSGVO ein.

4.10 Der Auftragsverarbeiter stellt alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen des Art. 28 DSGVO zur Verfügung.

4.11 Der Auftragsverarbeiter lässt Inspektionen des Verantwortlichen zu. Diese dürfen den ordnungsgemäßen Betrieb des Auftragsverarbeiters jedoch nicht beeinträchtigen.

4.12 Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen unverzüglich, wenn bei ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 4 Nr. 12 aufgetreten ist.

5. Rechte und Pflichten des Verantwortlichen

5.1 Der Verantwortliche ist für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO allein verantwortlich.

5.2 Der Verantwortliche ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragsverarbeiters vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

5.3 Weisungsberechtigte Person auf Seiten des Verantwortlichen ist ausschließlich der registrierte Nutzer des Portals unter Anwendung der dort hinterlegten E-Mail Adresse. Die Weisungsempfänger sind regelmäßig unter der E-Mail Adresse support@hinweisgeber-meldeportal.de erreichbar.

6. Ende der Auftragsverarbeitung

6.1 Zum Ende der Auftragsverarbeitung stellt der Auftragsverarbeiter nach Anweisung des Verantwortlichen entweder die Möglichkeit zur Übergabe der verarbeiteten Daten zur Verfügung oder er löscht die Daten.

7. Haftung

Haftung und Schadenersatz sind in Art. 82 DSGVO geregelt.

Dortmund, der 2023-04-03

Verantwortlicher

Auftragsverarbeiter

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO hat der Auftragsverarbeiter folgende technische und organisatorischen Maßnahmen ergriffen.

Vertraulichkeit

Zutrittskontrolle

  • Serverbetrieb in ISO 27000 zertifizierten Rechenzentren

  • Bei Abwesenheit verschlossene Türen der Räume mit Verarbeitungsgeräten

Zugangskontrolle

  • Passwortschutz auf Betriebssystemebene

  • Schutz durch biometrische Merkmale auf Betriebssystemebene

  • Passwortschutz der Anwendung

  • Nutzung verschlüsselter Dateisysteme

  • Nutzung verschlüsselter Backup-Datenträger

  • Schutz vor Brute-Force-Attacken durch Limitierung der Online-Zugriffsmöglichkeiten

  • Serverzugang der Administratoren geschützt durch PublicKey Verfahren

  • Firewall (Paketfilter)

  • Passwort-Policy

Zugriffskontrolle

  • Trennung der Benutzerrechte nach dem Need-to-Know Prinzip

  • Logging der Anmeldevorgänge im System

  • Policy zur Vergabe von System-Administratoren-Rechten

  • gesondertes Logging von System-Administratoren-Tätigkeiten

  • Möglichkeit der Fernlöschung von Verarbeitungssystemen

Trennungskontrolle

  • Logische Trennung von Mandanten

  • Automatisierte Tests der logischen Trennung

  • Trennung von Test-, Staging- und Produktionsumgebungen

  • Trennung von Benutzerrollen

  • geografische Trennung von Produktivsystemen und Backups

Pseudonymisierung

  • Logging mit Benutzer-Pseudonymen

Integrität

Weitergabe- und Übertragungskontrolle

  • Nutzung ausschließlich verschlüsselter Netzwerkverbindungen (TLS 1.3+, ssh)

  • Nutzung verschlüsselter mobiler Datenträger und Verarbeitungssystemen (AES-128, AES-256)

Eingabekontrolle

  • Logging der Datenänderungen im System

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Verfügbarkeitskontrolle

  • Tägliches Backup

  • Rollierende Datenträger für das Backup

  • Einsatz von USV

  • Redundante Verarbeitungssysteme

  • Redundante Netzwerkverbindungen

  • Wiederherstellungsprozeduren und -tests

Belastbarkeitskontrolle

  • Monitoring der Server-Ressourcen

  • Auditing der Server-Logs

  • Denial-of-Service Schutz

Evaluierung der Maßnahmen nach DSGVO

Datenschutz-Management

  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Policies

  • Automatisierte Tests der Schutzmaßnahmen

  • Auswertung der Logs mit Bewertung der Verbesserungsmöglichkeiten

  • Strukturiertes Verfahren "Lessons Learned" bei Datenschutz- und Sicherheitsvorfällen

  • Führen des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO

  • Führen des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO

Incident-Response-Management

  • 24/7 Erreichbarkeit durch Kontaktformular

  • Bearbeitung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 DSGVO

  • Bericht, Dokumentation und Steuerung von Vorfällen durch Ticketsystem

  • Auswertung und Statistik zu Vorfällen im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP)

Datenschutzfreundliche Technik und Voreinstellungen

  • Berücksichtigung der Grundsätze der Datenverarbeitung, insbesondere Schutz der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit sowie Datenminimierung und Speicherbegrenzung bei der Planung und Implementierung der Softwareprodukte und der Prozesse

  • Transparenz durch ausführliche Dokumentation der Systeme und Benennung der eingesetzten Technologien

Auftragskontrolle

  • Per Policy ausgeschlossene Nutzung von Dienstleistern ausserhalb der EU / des EWR

  • regelmäßige Kontrolle von Auftragsverarbeitern nach Art. 28 DSGVO

  • Datenübermittlung erst nach Abschluss eines AV-Vertrags

  • Geregelter Prozess bei Beendigung eines Auftragsverhältnisses

Anlage 2: Unterauftragnehmer

  • Mailservices: Heinlein Hosting GmbH, Schwedter Straße 8/9A, 10119 Berlin

  • Serverhosting: netcup GmbH, Daimlerstraße 25, D-76185 Karlsruhe