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Das Wichtigste auf einen Blick

Deutschland steht kurz vor der Umsetzung des neuen Hinweisgeber-Schutzgesetzes (HinSchG). Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die eine Anlaufstelle für Hinweisgeber vorsieht, die Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden melden wollen. Betroffen sind alle Unternehmen, sofern sie mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Gezählt wird nach Köpfen.

Die Umsetzung dieser erneuten Anforderungen ist wieder einmal mit einem erhöhten Aufwand für Unternehmen in der Dental-Branche verbunden. Unser Hinweisgeber-Meldeportal tritt an, Ihnen viel Arbeit im Meldeprozess abzunehmen.

Mit unserem Portal können Sie sich auf die Bearbeitung der Meldungen konzentrieren und müssen sich nicht um die Einrichtung und den Betrieb einer sicheren Hinweisgeber-Meldestelle kümmern.

Das Steuern der Workflows und die Kommunikation mit den Hinweisgebern sowie das Dokumentieren der Vorgänge übernimmt unser Portal für Sie.

Mit ein paar Mausklicks haben Sie Ihre Hotline eingerichtet und sind bereit, Meldungen rund um die Uhr entgegenzunehmen!

Garantiert kostenlos, bis das Gesetz da ist!

Das Hinweisgeber-Schutzgesetz wird kommen. Daran besteht kein Zweifel. Solange es jedoch noch nicht in Kraft getreten ist, wird Ihnen nichts berechnet. Auch nach Ablauf des 14-Tage Tests fallen keine Kosten für Sie an.

Erst wenn das Gesetz angewendet werden muss, startet Ihr Abonnement.

Neue Regelung für fast alle Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen mehr als 50 Beschäftigte hat, werden Sie eine Hinweisgeber-Meldestelle einrichten müssen. Ein Hinweisgebersystem muss gewährleisten, dass Hinweise ohne Einschränkungen und Behinderungen gegeben werden können. Unser DSGVO-konformer Software-as-a-Service (SaaS) ist eine solche Meldestelle, die Sie benötigen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Bei Untätigkeit sieht der Gesetzgeber einmal mehr empfindliche Geldbußen vor.

Mit unserem Meldesystem könne Sie mit ein paar Mausklicks diese gesetzliche Forderung leicht erfüllen! Und nicht nur das. Auch die Anforderung des Gesetzgebers, anonyme Hinweise zu bearbeiten, wird durch unsere SaaS-Lösung ermöglicht. Sie können sogar mit dem anonymen Hinweisegeber kommunizieren, ohne dass dessen Identität offenbart werden muss.

Aber auch wenn Sie weniger als 50 Beschäftigte haben, lohnt sich die Überlegung eine Hinweisgeber-Hotline einzurichten. Denn dann können Hinweisgeber sich direkt an Sie wenden und suchen nicht den Weg über die Presse, Social Media oder das Internet.

Richten Sie Ihre interne Meldestelle ein und testen Sie das System risikolos für 14 Tage!

Warum unsere Hotline?

Unser Online-Service bietet alles, was Sie brauchen, um eine Hinweisgeber-Hotline zu betreiben. Sie können direkt loslegen und die Hotline mit ein paar Mausklicks einrichten.

Sie beginnen mit einem unverbindlichen und 14-tägigen kostenlosen Test ohne Risiko. Innerhalb der Testphase können Sie das Abonnement jederzeit per Mausklick kündigen. Es fallen keine Kosten an!

Erst wenn Sie das System danach weiter nutzen möchten, wird ab dem Inkrafttreten des Hinweis­geber-Schutz­gesetzes die Nutzungs­gebühr berechnet. Vorher zahlen Sie nichts!

Was ist mit Compliance, Datenschutz und IT-Sicherheit?

Symbolbild Datenschutz-Grundverordnung: Person mit EU-Flagge Bei einer Hinweisgeber-Hotline werden personenbezogene Daten verarbeitet. Deshalb müssen auch alle Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung (Art. 32 DSGVO), die wir selbstverständlich erfüllen. Lesen Sie hier die Details.

Compliance erfüllt

Nach­weise für die ord­nungs­gemäße Ge­schäfts­führung

Die im Hinweis­geber-Schutz­gesetz gestellten Anforderungen, wie zum Beispiel die Archivierung von Meldungen über drei Jahre sowie die Möglichkeit bei Bedarf die Rollen des Meldungsempfängers und des Meldungsbearbeiters getrennt zu verwalten, können mit diesem Service erfüllt werden.

Mit dem Hinweisgeber-Meldeportal haben Sie die Vorkehrungen für eine gesetzeskonforme Meldehotline umgesetzt.

Konform mit HinSchG

Er­füllt die An­for­der­ung­en des Hin­weis­ge­ber-Schutz­ge­setzes

Mit diesem System erfüllen Sie die Anforderung des Hinweis­geber-Schutz­gesetzes, eine Hotline zur Verfügung zu stellen. Sie erfüllen damit nicht nur die gesetzliche Verpflichtung, sondern haben im Rahmen der Compliance-Anforderungen auch den Nachweis, dass Regelverstöße aufgedeckt und verfolgt werden sollen.

Konform mit DSGVO

TOMs nach Stand der Tech­nik!

Die Verarbeitung findet auf Servern im Rahmen einer Auftragsverarbeitung in einem Rechenzentrum in Deutschland statt. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) entsprechen dem Stand der Technik. Das Rechenzentrum ist ISO 27001 und ISO 9001 zertifiziert. Sämtliche Auftragnehmer haben ihren Sitz innerhalb der EU / des EWR.

Cyber-Sicherheit

In­for­ma­tions­si­cher­heit und Da­ten­schutz

Verarbeitung im Auftrag

DSGVO-Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung in­klu­si­ve

Mit unseren AGBs schließen Sie gleichzeitig einen Vertrag zur Verarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO mit uns ab. Unsere TOMs finden Sie vorab hier.

Mit über 20 Jahren Erfahrung in Datenschutz und Compliance-Anforderungen haben Sie in uns den richtigen Partner gefunden.

Wie funktioniert es?

Ein Hinweisgeber nutzt das Portal, um Ihnen eine Meldung über einen Missstand zu übermitteln. Ein von Ihnen eingesetzter Meldungsempfänger sichtet diese Meldung und entscheidet, ob sie im Sinne des Hinweis­geber-Schutz­gesetzes relevant ist. Falls es sich um eine legitime Meldung handelt, leitet er diese an einen Meldungsbearbeiter weiter, der die notwendigen Recherchen durchführt und Maßnahmen umsetzt und den Vorgang später abschließt.

Darstellung des Nachrichtenflusses im Hinweisgeber-Meldeportal: Hinweisgeber an das Portal, Portal zum Meldungsempfänger, Meldungsempfänger zum Meldungsbearbeiter. Der Meldungsbearbeiter kann über das Portal Nachrichten an die hinweisgebende Person senden.

Bei wem buchen Sie den Service?

Vertrauen ist wichtig. Gerade bei der Unterstützung im Bereich Governance, Risk & Compliance (GRC). Neben meinen Kunden haben mich viele Unternehmensvertreter im Rahmen meiner Datenschutz-Seminare kennengelernt, die ich beispielsweise für die TÜV NORD Akademie seit vielen Jahren bundesweit durchführe.

Neben einer Lehrtätigkeit an der Fachhochschule Dortmund, der Prüfungstätigkeit für die IHK Dortmund und Vorträgen bei Verbänden und Innungen war und bin ich hauptsächlich als Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit sowie als Datenschutzbeauftragter für meine Kunden da.

Dipl.-Inf. Karsten Schulz

Ein Foto von Karsten Schulz von datenschutz.systems
Karsten Schulz von datenschutz.systems ist GDD-zertifiziert und Mitglied in der Allianz für Cybersicherheit.

20 Jahre Vertrauen

Be­ra­tung in Da­ten­schutz und Com­pli­ance

Mit über 20 Jahren Erfahrung in Datenschutz und Compliance-Anforderungen haben Sie in mir den richtigen Partner gefunden. Nicht nur als Mitglied der Allianz für Cybersicherheit und mit der Zertifizierung der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, sondern auch mit den Testaten meiner Kunden kann ich Ihnen zeigen, dass ich ein zuverlässiger Partner bin.

Zertifizierte Beratung

Hier einige Firmen und Institutionen, die mir vertrauen

AOK Bundesverband, Berlin - Autobahn GmbH, Berlin - AWO Arbeiterwohlfahrt, Essen - AWO Psychiatriezentrum, Königslutter - Aatalklinik Wünnenberg GmbH, Bad Wünnenberg - accedo GmbH Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz, Essen - Aldi Einkauf GmbH & Co. oHG, Essen - Ambulantes Rehabilitations- und Therapiezentrum Dortmund GmbH, Dortmund - Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Schleswig-Holstein, Kiel - Beimdick Dienstleistungs GmbH & Co. KG, Dortmund - Claudius Peters Projects GmbH, Buxtehude - Compleo Charging Applications GmbH, Dortmund - Compleo Charging Solutions AG, Dortmund - Compleo Charging Technologies GmbH, Dortmund - Compleo Connect GmbH, Schlangen - DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt - DMB Mieterbund Dortmund e.V., Dortmund - Dentagen Wirtschaftsverbund eG, Waltrop - Deutsche Wildtier Stiftung, Hamburg - Deutscher Coaching Verband e. V., Berlin - EBG group, Lünen - Eisenbahn-Bundesamt, Bonn - enercity, Hannover - Fachhochschule Dortmund, Dortmund - Fressnapf Holding SE, Krefeld - GEBIT Solutions GmbH, Berlin - Global Management GmbH, Mönchengladbach - H&S Hard- & Software Technologie GmbH & Co. KG, Dortmund - Hase Bikes, Waltrop - Herzpark Mönchengladbach GmbH, Mönchengladbach - Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Wiesbaden - HEWI Heinrich Wilke GmbH, Bad Arolsen - Institute Dr. Schrader, Holzminden - Johanniter Klinik am Rombergpark, Dortmund - Kaiser-Karl-Klinik GmbH, Bonn - Klöpper Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Dortmund - MVZ Südkreis Paderborn, Bad Wünnenberg - NetGroup Gesellschaft für Informationstechnologien in Deutschland mbH, Dortmund - TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, bundesweit - Wolfenbüttel (Stadtverwaltung), Wolfenbüttel - Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg und Westsachsen, Berlin - Zahntechniker-Innung Köln, Köln, u. v. m.

Nur noch ein Klick bis zur Lösung Ihres Problems!